Eintrag ins Wählerverzeichnis

Wir verraten euch welche Schritte nötig sind, um als deutsche*r Staatsbürger*in in Belgien an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen zu können. Wer denkt es ist mit einem Antrag für die Briefwahl getan, kann unter Umständen enttäuscht werden.

Denn, an der Bundestagswahl kann nur teilnehmen wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als „Auslandsdeutsche“. Sie werden nicht automatisch von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl über den Postweg einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Die Deadline ist für den Posteingang ist der 5. September. Zuständig ist die Gemeinde, bei der ihr als letztes in Deutschland gemeldet wart. 

Diesen Antrag könnt ihr schon jetzt drucken, ausfüllen und per Post verschicken bevor es in Vergessenheit gerät. 

Deutsche, die sich im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen.

Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Dies kann frühestens sechs Wochen vor der Wahl erfolgen. Daher ist es wichtig, dass der Antrag rechtzeitig frühzeitig Wochen vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde gestellt ist.

Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen findet ihr auf den Infoseiten des Bundeswahlleiters.


Für die Grünen Mitglieder haben wir eine Seite für die Bundestagswahl zusammengestellt, wo Möglichkeiten sich in den Wahlkampf einzubringen gelistet sind. Falls ihr euch in unsere OV Taskforce für des Bundestagswahlkampf einbringen wollt, schreibt uns bitte über das Kontaktformular eine Nachricht.